Helm- und Haftpflicht auf der Piste – Neue Sicherheitsbestimmungen in Italien und Südtirol



Seit 01.01.2022 müssen Skifahrer* (inkl. Tourengeher*) und Snowbordfahrer* auf Italiens Skipisten einen Versicherungsnachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung mitführen. In dem Versicherungspaket „Alpiner Sicherheits Service ASS“, das alle DAV-Mitglieder automatisch durch eine Mitgliedschaft beim DAV haben, ist auch eine Sporthaftpflichtversicherung integriert.

Die Bestätigung der Dialog Versicherung in deutscher und englischer Sprache, die zusammen mit dem DAV-Mitgliedsausweis und einem Ausweis mit Lichtbild mitgeführt werden sollte, findet Ihr hier.

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