Interne Infos für Tourenleiter*innen

  1. PDF-Dateien zum Download:

  2. „Gondelkarte“ bei Sport Schuster
    Um diese Vorteilskarte (15% Sofortrabatt auf jeden Einkaufen) zu erhalten, bitte Antrag zur Ausstellung einer Gondelkarte sowie eine Kopie des gültigen Fachübungsleiter*innenausweises mit aktueller Marke als PDF-Kopie ann adellinger@sport-schuster.de oder an
    Sporthaus Schuster GmbH, Frau Anita Dellinger, Rosenstraße 1-5, 80331 München schicken.
    Die Gondelkarte wird bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Unterlagen freigeschalten.
    Bis dahin erhalten alle Tourenleiter*innen beim Einkauf bei Vorlage Ihres Fachübungsleiter*innenausweises einen Rabatt in Höhe von 10 %.
  3. Förderung Klimafreundlicher Mobilität im GOC
    1. Empfehlung für Ticketkauf:
      Tourenleiter*innen (TL) sollen für die Teilnehmenden (TN), die kein Deutschland-Ticket (DT) haben, weiterhin Tickets organisieren, um ihr Wissen zu Tarifen und die Vorteile von Gruppentickets für die TN zu nutzen. D.h. praktisch zumindest die Teilnehmenden ohne DT so zu vernetzen, dass sie sich ein Gruppenticket teilen können (und nicht mit teuren Einzeltickets fahren müssen).
    2. Förderung von Öffi-Touren im GOCs:
      1. Ehrenamtspauschale für TL für Öffi-Touren in Höhe von 25 € je Öffi-Tour.
        Damit sind auch die Ticketkosten der TL abgedeckt und brauchen nicht mehr von Teilnehmenden eingesammelt zu werden.
        Mindest-TN-Zahl je Öffi-Tour: 2
        Abrechnung: 1x jährlich automatisch über Vorstände Touren und Finanzen anhand Eurer Teilnehmenden-Listen (von Eurer Seite aus ist ansonsten nichts weiter zu tun)
        Max Auszahlungsbetrag: 820 € (entspricht der maximalen steuerfreien Ehrenamtspauschale)
      2. Übernahme aller Ticketkosten für Öffi-Tagestouren für TL für Alles, was durch DT NICHT abgedeckt ist:
        z.B.
        – Fahrradtickets
        – Anschluß-Tickets für DT: z.B. ab Scharnitz (bis Innsbruck), Bergsteigerbus Eng (auf Össi-Seite)
      3. Übernahme der Ticketkosten für TL von Auslands-Öffi-Touren
      4. Übernahme (auch) von Bus-Ticketkosten für TL
        – Flixbusse sofern sie auf Strecken verkehren, die NICHT mit der Bahn erreichbar sind (denn Flixbusse sind NICHT mit dem DT nutzbar!)
        – Tages-Skibussreisen (ausschließlich für Fahrtanteil)
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